Wie Sie mitmachen können

Sie möchten sich als „anwalt­licher Lehrer” am Projekt betei­ligen? Zunächst sollten Sie sich für ein Rechts­gebiet entscheiden, in welchem Sie unterrichten möchten. Ebenfalls sollte überlegt werden, welche Intention der eigene Unterricht verfolgt: Soll es um lebensnahe Fälle gehen oder möchten Sie die Rolle des Rechts in unserer Gesell­schaft insgesamt näher beleuchten? Machen Sie das, was Ihrer Neigung am besten entspricht.

Facetten­reiche Themen­komplexe

  • Strafverteidiger können über ihre Rolle im Rechtsstaat sprechen oder einen Strafprozess nachstellen.
  • Denkbar ist auch echte Lebenshilfe: Handyverbote in der Schule, Streamingdienste, Abos etc.
  • Diskutieren könnten Sie mit Schülerinnen und Schülern aber auch über das Persönlichkeitsrecht oder Veröffentlichungen auf Instagram.
  • Auch gesellschaftspolitische Fragen könnten aufgegriffen werden: Warum ist das Folterverbot sinnvoll?

Welche Schule soll es sein?

Überlegen Sie auch, an welcher Schulform Sie unterrichten möchten und ob Sie möglicherweise schon über Kontakte zu Lehrerinnen oder Lehrern verfügen. Andernfalls können Sie sich auch an Ihren örtlichen Anwalt­verein oder den DAV wenden. Dort kann man Ihnen geeignete Ansprech­partner vermitteln. Unsere Check­liste soll Ihnen bei der Vorbe­reitung und Durchführung Ihrer Unter­richts­stunde helfen. Sie dient jedoch nur einer ersten Orientierung. Indivi­duelle Vorschläge sind stets willkommen.

Konkrete Schritte

Gemeinsam mit dem DAV können dann die Details geklärt werden, die Kontakt­aufnahme mit dem anwalt­lichen Lehrer erfolgen und ein konkreter Termin festgelegt werden. Zur Vorbereitung des Besuchs sollte ferner auch besprochen werden, wie die Schüle­rinnen und Schüler auf den Besuch vorbereitet werden sollten. Kann ein Lehrer oder eine Lehrerin vielleicht schon konkreten Input geben? Auch die Frage, ob eine Medien­nutzung angestrebt ist, sollte besprochen werden.

Mediale Unterrichts­be­gleitung

Eine Reihe passender Kurzfilme für einen ersten Überblick stellt das Justiz­mi­nis­terium NRW zur Verfügung. Auch sollte eine erste Überlegung angestellt worden sein, welches Format gewünscht ist: Bietet sich eine gespielte Gerichts­ver­handlung an? Soll es eine Frage-Antwort- Stunde sein? Oder bietet sich vielleicht die Erstellung eines eigenen Gesetzes für die „einsame Insel“ an? Unsere Checkliste dient der ersten Orientierung, kann aber durch indivi­duelle Vorstel­lungen jederzeit ergänzt werden.