- Vorstellung des Projekts in der Mitgliedschaft über Rundschreiben, Mitgliederversammlung, Newsletter oder Mitgliederzeitschrift.
- Abfrage nach interessierten Kolleginnen und Kollegen über die o.g. Maßnahmen oder gezielten Rundmails. Dort wo es Arbeitsgruppen/Arbeitsgemeinschaften in den örtlichen Anwaltvereinen zu den jeweiligen Bereichen gibt, könnte hier eine gezielte Nachfrage sinnvoll sein.
- Empfehlenswert ist die Bildung eines kleinen Arbeitskreises mit interessierten Kolleginnen und Kollegen, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
- Festlegung, welche Schulform und welche Schulen konkret angesprochen werden. In diesem Zusammenhang auch prüfen, welche Kontakte es bereits bei den Kolleginnen und Kollegin zu Lehrern und Schulen gibt.
- Festlegung der Themenpallette, die in den Unterrichtsstunden thematisiert werden soll.
- Prüfen, ob man einen Projektpartner hinzuziehen will.
- Anschreiben der Schulen: Hier kann das Musteranschreiben eine Orientierung geben. Nachfassen, etwa sechs bis acht Wochen nach dem ersten Anschreiben.
- Pressearbeit: Unter Zuhilfenahme der Musterpressemitteilung die Presse vor Ort über das Projekt informieren. Dabei nicht zu vergessen sind die Schülerseiten von Tageszeitungen, die lokalen Anzeigen- und Werbeblätter, ggf. lokale Hörfunksender, Schüler- und Schulzeitungen sowie Lehrerzeitschriften.
- Anfordern von Materialien: Beispielsweise beim jeweiligen Landesjustizministerium oder beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei Anfrage über Nordrhein-Westfalen hinaus. Werbemittel können Sie beim DAV anfordern.
- Auch nach dem Besuch sollte der Kontakt für etwaige weitere Veranstaltungen gepflegt werden. So könnte der Schule und den Lehrern eine Feedbackrunde angeboten werden.
- Grundsätzliches: Für Anwaltvereine im ländlichen Raum bietet sich die Prüfung an, ob man den Kolleginnen und Kollegen die Fahrtkosten erstatten möchte.