Unsere Verant­wortung für den Rechtsstaat

Die Bedeutung des Rechts zu verdeut­lichen und dessen signifi­kanten Stellenwert heraus­zu­stellen – das ist eine der wichtigsten Aufgaben der Anwalt­schaft. An diesem Auftrag können örtliche Anwalt­vereine durch das Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ ganz konkret mitwirken. Im Schulun­terricht können jungen Menschen, pädagogisch abwechs­lungsreich aufbereitet, die Bedeutung des Rechts­staats sowie die unersetzbare Rolle der Anwalt­schaft darin eindrücklich vor Augen geführt werden. Dies ist für nahezu alle Schulformen und Alters­stufen möglich – ein Vorteil, der die Umsetz­barkeit auch in ländli­cheren Regionen garantiert. Zusätzlich kann das Projekt durch die Zusammen­arbeit mit regionalen Medien­partnern auch über das Klassen­zimmer hinaus wirken und eine breite Öffent­lichkeit für die tägliche Arbeit von Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälten schaffen.

Vielfältige Möglich­keiten

Sollte in Ihrer Mitglied­schaft Interesse an der Umsetzung des Projekts bestehen, so bietet sich ein breites Spektrum an Möglich­keiten zur Umsetzung. Unterrichtet werden kann sowohl durch ein klassisches Gespräch zu juristischen Fragestel­lungen, als auch durch ein Planspiel einer Gerichts­ver­handlung oder den Entwurf eines Gesetzes für die einsame Insel. Im Fokus steht dabei immer auch der Spaß an der Sache, sowohl für die Anwälte als auch für die Schüle­rinnen und Schüler. Konkrete Fragen, die in einer Unterrichts­stunde behandelt werden können sind u.a.:

  • Haben Kinder einen Anspruch auf Taschengeld?
  • Mobbing in der Schule
  • Illegale Downloads von Musik und Filmen
  • Handyverträge

Auch medial kann das Projekt begleitet werden. So bietet das Justiz­mi­nis­terium NRW auf seiner Internet­präsenz eine Reihe interes­santer Kurzfilme zu diesem Zweck an.

Eine faszinierende Aufgabe: Jungen Menschen das Recht vermitteln

Bereits jetzt gehört der Besuch von Schulen für Polizei und Staats­an­walt­schaft wie selbst­ver­ständlich zum Arbeits­alltag dazu. Diese wichtige Aufgabe kann und darf die Anwalt­schaft nicht nur den restlichen Organen der Rechts­pflege überlassen, sondern muss sich auch aktiv daran beteiligen. Durch den direkten Kontakt mit der anwalt­lichen Arbeit wird sowohl die Rechtstreue der Kinder und Jugend­lichen gestärkt, als auch konkrete Lebenshilfe geleistet. Aber auch für die anwalt­lichen Lehrer kommt der Spaß nicht zu kurz – denn das eigene Metier jungen Menschen zu vermitteln kann viel Freude bringen.