Schon in jungen Jahren sind Schülerinnen und Schüler Teil des Rechtssystems. Trotz der immensen Bedeutung, die das Recht in unserer Gesellschaft hat, schwindet das Bewusstsein für dieses soziale Fundament gerade in dieser Altersgruppe. Mit dem Programm „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ soll dieser Entwicklung nun Einhalt geboten werden. Fragen im und um das Rechtssystem werden von erfahrenen Juristen umfassend beantwortet. Auf diese Weise gewinnen die Schülerinnen und Schüler ein umfassendes Bild dessen, was den Rechtsstaat ausmacht und was sie konkret durch ihn gewinnen.
Rechtsstaat erleben – von Kindesbeinen an
Praxisnahe Beispiele wecken das Interesse am Recht
Erfahrene Praktiker aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten besuchen hierzu Klassen aller Schulformen und machen das Recht für die Schülerinnen und Schüler greifbar. Die Lebensrealität der Jugendlichen wird dabei umfassend mit einbezogen: Haben Kinder ein Recht auf Taschengeld? Welche Handhabe gibt es gegen Mobbing in der Schule? Ab wann darf man einen Handyvertrag abschließen? Aber auch Fragen der Rechtssoziologie können Teil des Diskurses werden: Wirkt unser Rechtssystem? Ist das Recht denn auch wirklich gerecht? Wo gibt es ggf. noch Schwachstellen?
Spannende Unterrichtskonzepte fördern und fordern die Schüler
Klassischer Frontalunterricht kann die vielen Aspekte des Rechts kaum wiedergeben. Aus diesem Grund sieht das Projekts unterschiedliche pädagogische Ansätze vor, die den Unterricht für die Schülerinnen und Schüler greifbarer machen. Sie wecken das Interesse der Jugendlichen in besonderem Maße und können individuell in das Unterrichtskonzept eingearbeitet werden.
- Diskussion über Themen eines bestimmten Rechtsgebiets
- Planspiel einer Gerichtsverhandlung
- Erarbeitung eines eigenen Gesetzes für die „einsame Insel“
- Besuch eines Prozesses gemeinsam mit dem anwaltlichen Lehrer
Lebensnahe Fragestellungen
Um den Schülerinnen und Schülern durch das Angebot auch in ihrem Alltag ganz praktisch zu unterstützen, bieten sich eine Reihe interessanter Fragestellungen an:
- Ist ein allgemeines Handyverbot in der Schule erlaubt?
- Dürfen Lehrer die Inhalte von Handys kontrollieren?
- Welche Rechte hat man auf Instagram?
- Haben Kinder einen Anspruch auf Taschengeld?
- Haften Eltern wirklich für Ihre Kinder?
- Ab wann darf man ausziehen?
- Wo beginnt Stalking und Cybermobbing/ Mobbing in der Schule
- Einsatz von K.O.-Tropfen (Kann als konkrete Einführung in das Strafrecht dienen)
- Welche Konsequenzen haben illegale Downloads von Musik oder Filmen?
- Handyverträge – welche Gefahren drohen?
- Internetkauf – welche Rechte habe ich?
Aber auch abstrakte Fälle können das Interesse der Schüler am Recht wecken. Hierzu eignen sich auch Fragestellungen, die häufig in den Medien angesprochen werden:
- Darf man ein Passagier-Flugzeug abschießen, wenn es genutzt werden soll, um damit ein vollbesetztes Fußballstadion zu attackieren?
- Wie steht es um das Folterverbot, wenn eine Kindesentführung vorliegt und das Opfer möglicherweise nur durch Androhung oder Einsatz von Gewalt noch gerettet werden kann?
- Wie funktioniert ein Asylverfahren
- Welche Bedeutung hat das Grundgesetz?
Ein Projekt mit vielen Anknüpfungspunkten
Das Recht regelt das gesellschaftliche Zusammenleben in seiner Gesamtheit. Es ist daher so facettenreich wie das Leben selbst. Der Besuch eines Anwalts oder einer Anwältin kann daher in eine Vielzahl von Fächern integriert werden.
- Rechts- oder Sozialkundeunterricht
- Im Rahmen von AG- oder Projektwochen
- Integration in andere Fachbereiche sind auch denkbar: So zum Beispiel in den Biologieunterricht bei Fragen zum Umweltrecht.
Zusätzlich kann der Besuch durch interessante Kurzfilme des Justizministeriums NRW vor- oder nachbereitet werden.