Rechtsstaat erleben – von Kindes­beinen an

Schon in jungen Jahren sind Schüle­rinnen und Schüler Teil des Rechts­systems. Trotz der immensen Bedeutung, die das Recht in unserer Gesell­schaft hat, schwindet das Bewusstsein für dieses soziale Fundament gerade in dieser Alters­gruppe. Mit dem Programm „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ soll dieser Entwicklung nun Einhalt geboten werden. Fragen im und um das Rechts­system werden von erfahrenen Juristen umfassend beantwortet. Auf diese Weise gewinnen die Schüle­rinnen und Schüler ein umfassendes Bild dessen, was den Rechtsstaat ausmacht und was sie konkret durch ihn gewinnen.

Praxisnahe Beispiele wecken das Interesse am Recht

Erfahrene Praktiker aus den unterschied­lichsten Rechts­ge­bieten besuchen hierzu Klassen aller Schulformen und machen das Recht für die Schüle­rinnen und Schüler greifbar. Die Lebens­realität der Jugend­lichen wird dabei umfassend mit einbezogen: Haben Kinder ein Recht auf Taschengeld? Welche Handhabe gibt es gegen Mobbing in der Schule? Ab wann darf man einen Handyvertrag abschließen? Aber auch Fragen der Rechts­so­ziologie können Teil des Diskurses werden: Wirkt unser Rechts­system? Ist das Recht denn auch wirklich gerecht? Wo gibt es ggf. noch Schwach­stellen?

Spannende Unterrichts­konzepte fördern und fordern die Schüler

Klassischer Frontal­un­terricht kann die vielen Aspekte des Rechts kaum wiedergeben. Aus diesem Grund sieht das Projekts unterschiedliche pädago­gische Ansätze vor, die den Unterricht für die Schüle­rinnen und Schüler greifbarer machen. Sie wecken das Interesse der Jugend­lichen in besonderem Maße und können individuell in das Unterrichts­konzept eingear­beitet werden.

  • Diskussion über Themen eines bestimmten Rechtsgebiets
  • Planspiel einer Gerichtsverhandlung
  • Erarbeitung eines eigenen Gesetzes für die „einsame Insel“
  • Besuch eines Prozesses gemeinsam mit dem anwaltlichen Lehrer

Lebensnahe Fragestel­lungen

Um den Schüle­rinnen und Schülern durch das Angebot auch in ihrem Alltag ganz praktisch zu unterstützen, bieten sich eine Reihe interes­santer Fragestel­lungen an:

  • Ist ein allgemeines Handyverbot in der Schule erlaubt?
  • Dürfen Lehrer die Inhalte von Handys kontrollieren?
  • Welche Rechte hat man auf Instagram?
  • Haben Kinder einen Anspruch auf Taschengeld?
  • Haften Eltern wirklich für Ihre Kinder?
  • Ab wann darf man ausziehen?
  • Wo beginnt Stalking und Cybermobbing/ Mobbing in der Schule
  • Einsatz von K.O.-Tropfen (Kann als konkrete Einführung in das Strafrecht dienen)
  • Welche Konsequenzen haben illegale Downloads von Musik oder Filmen?
  • Handyverträge – welche Gefahren drohen?
  • Internetkauf – welche Rechte habe ich?

Aber auch abstrakte Fälle können das Interesse der Schüler am Recht wecken. Hierzu eignen sich auch Fragestel­lungen, die häufig in den Medien angesprochen werden:

  • Darf man ein Passagier-Flugzeug abschießen, wenn es genutzt werden soll, um damit ein vollbesetztes Fußballstadion zu attackieren?
  • Wie steht es um das Folterverbot, wenn eine Kindesentführung vorliegt und das Opfer möglicherweise nur durch Androhung oder Einsatz von Gewalt noch gerettet werden kann?
  • Wie funktioniert ein Asylverfahren
  • Welche Bedeutung hat das Grundgesetz?

Ein Projekt mit vielen Anknüp­fungs­punkten

Das Recht regelt das gesell­schaftliche Zusammenleben in seiner Gesamtheit. Es ist daher so facettenreich wie das Leben selbst. Der Besuch eines Anwalts oder einer Anwältin kann daher in eine Vielzahl von Fächern  integriert werden.

  • Rechts- oder Sozialkundeunterricht
  • Im Rahmen von AG- oder Projektwochen
  • Integration in andere Fachbereiche sind auch denkbar: So zum Beispiel in den Biologieunterricht bei Fragen zum Umweltrecht.

Zusätzlich kann der Besuch durch interessante Kurzfilme des Justiz­mi­nis­teriums NRW vor- oder nachbe­reitet werden.