Wie Ihre Schule mitmachen kann

Zunächst  sollte festgelegt werden, in welchem Fach der Unterricht abgehalten werden sollte und welches Rechts­gebiet dem Lehrplan besonders entsprechen würde. Gibt es vielleicht bereits Vorkenntnisse der Schüler, welche vertieft behandelt werden sollten? Ferner sollte auch überlegt werden, ob eine Einzel- oder eine Doppel­stunde angestrebt wird.

Konkrete Schritte

Gemeinsam mit dem DAV können dann die Details geklärt werden, die Kontakt­aufnahme mit dem anwalt­lichen Lehrer erfolgen und ein konkreter Termin festgelegt werden. Zur Vorbereitung des Besuchs sollte ferner auch besprochen werden, wie die Schüle­rinnen und Schüler auf den Besuch vorbereitet werden sollten. Kann ein Lehrer oder eine Lehrerin vielleicht schon konkreten Input geben? Auch die Frage, ob eine Medien­nutzung angestrebt ist, sollte besprochen werden.

Mediale Unterrichts­be­gleitung

Eine Reihe passender Kurzfilme für einen ersten Überblick stellt das Justiz­mi­nis­terium NRW zur Verfügung. Auch sollte eine erste Überlegung angestellt worden sein, welches Format gewünscht ist: Bietet sich eine gespielte Gerichts­ver­handlung an? Soll es eine Frage-Antwort- Stunde sein? Oder bietet sich vielleicht die Erstellung eines eigenen Gesetzes für die „einsame Insel“ an? Unsere Checkliste dient der ersten Orientierung, kann aber durch indivi­duelle Vorstel­lungen jederzeit ergänzt werden.