Die Vermittlung von Rechtsbewusstsein und Rechtsthemen bei Schülerinnen und Schülern ist über den Rechtskundeunterricht an Schulen hinaus wichtig. Politikverdrossenheit und Erosion des Rechtsbewusstseins sind verstärkt Gegenstand öffentlicher Debatten. Intoleranz findet dort seinen Platz, wo man die Rechte anderer nicht kennt und sie oft nur deswegen nicht akzeptiert. Das Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen” engagiert sich dagegen.
Dabei gehen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ehrenamtlich in die Schulen, um die Schülerinnen und Schüler über verschiedene Rechtsthemen zu informieren und auch konkrete Lebenshilfe zu leisten.
Die Themenpallette ist dabei bewusst breit gefächert. Sie umfasst das Strafrecht, wo Schüler und Schülerinnen wichtige Straftatbestände kennenlernen sollten, sowie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren von der Tat bis zur Verurteilung. Weitere Schwerpunkte sind das Zivilrecht und das Öffentliche Recht.
Ziel des Projekts ist es, Interesse am Recht zu wecken, Rechtsbewusstsein zu schaffen und dadurch die Rechtstreue zu stärken. Aber auch ganz konkret leistet das Projekt Lebenshilfe: So soll über Stalking und Cybermobbing, das Handyverbot an der Schule, Handyverträge, illegale Downloads von Musiktiteln und Filmen, das Lehrer-Schüler-Verhältnis und vieles mehr aufgeklärt werden. Hierdurch erfahren Schülerinnen und Schüler etwas über ihre eigenen Rechte – und lernen so die Spielregeln der Gesellschaft kennen.